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Bezugsberechtigung

Wer ist zum Einkaufen berechtigt?

Die Angebote der Tafel, Querbeet und Schorndorfer Radel gelten nur für Inhaber eines Einkaufsausweises.

Einkaufsberechtigt ist, wer ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze richtet sich danach, wie viele Personen im Haushalt leben.

Einkaufsberechtigt sind Bezieher von

• Sozialhilfe
• Grundsicherung
• Leistungen nach Hartz IV
• BAföG
• geringen Renten

Wer sonst ein geringes Einkommen hat, kann die Einkaufsberechtigung prüfen lassen.

Im Büro der Tafel Schorndorf wird eine Einkaufskarte erstellt, die beim Einkauf vorzulegen ist. Bitte bringen Sie entsprechende Unterlagen zum Nachweis für Ihre Einkaufsberechtigung mit.

Weitere Informationen zur Einkaufsberechtigung gibt Ihnen die Leitung der Tafel Schorndorf.

Einkaufskarten werden ausgestellt

Immer am Montag und Donnerstag von 13:00 - 16:00 Uhr
(außer an Feiertagen)